Rechtsprechung
VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,38741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 8 Abs 1 LÖG SH
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung wegen Ladenöffnungszeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 22.05.2019 - 4 K 357.18
"Spätis" müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben
Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19
Der eindeutige Wortlaut des § 8 Abs. 1 LÖffZG, wonach lediglich der Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen von der Ausnahmeregelung erfasst wir, lässt keine andere Auslegung zu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 8 Abs. 1 LÖffZG um eine Ausnahmevorschrift handelt, die eng auszulegen ist (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 18.07.2017 - 4 K 43.16 - juris Rn. 26 und Urteil vom 22.05.2019 - 4 K 357.18 - juris Rn. 23). - VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
Strenge Anforderungen an Sonntagsöffnung für Andenkenverkauf
Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19
Der eindeutige Wortlaut des § 8 Abs. 1 LÖffZG, wonach lediglich der Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen von der Ausnahmeregelung erfasst wir, lässt keine andere Auslegung zu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 8 Abs. 1 LÖffZG um eine Ausnahmevorschrift handelt, die eng auszulegen ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18.07.2017 - 4 K 43.16 - juris Rn. 26 …und Urteil vom 22.05.2019 - 4 K 357.18 - juris Rn. 23). - VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Ladenöffnung einer Verkaufstelle außerhalb der …
Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19
Die Verkaufsstelle kann danach nicht mehr als dem Bereich des Personenbahnhofs räumlich und sachlich zugehörig angesehen werden (vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.07.2006 - 11 A 3588/06 - juris Rn. 26 f.).